Was benötigt die ehrenamtliche Geschichtsarbeit in Brandenburg?

Wer sich für Veränderungen einsetzt und mit seinem Anliegen Gehör finden möchte, kann nicht beim kritischen Hinterfragen stehen bleiben, sondern sollte Vorschläge unterbreiten (möglichst in sachlicher Weise). Was nachfolgend geschieht.

Bereits im Mai 2018 erfolgte eine Analyse der Situation der ehrenamtlichen Geschichtsarbeit im Land Brandenburg. Im Infobrief für Geschichtsvereine und Ortschronisten, Nr. 5, wurde sie veröffentlicht.

Festgestellt wurde vor allem, dass es keine klare Zuordnung der ehrenamtlichen Geschichtsarbeit in den  zum Thema "Kultur" verabschiedeten und als Arbeitsgrundlage dienenden Dokumenten des Landes gibt. Vielfach wird sie gar nicht erwähnt.

Eine Folge davon:

Im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg gibt es keine Stelle, die sich speziell der Belange der Heimat- und Geschichtsvereine und der Ortschronistinnen und Ortschronisten annimmt.

Die Landesregierung unterstützt finanziell zahlreiche Aktivitäten zur Auseinandersetzung mit und für die Bekämpfung von extremistischen Aktivitäten. Für weitere Sonderthemen entstanden und entstehen neue Fachstellen.

Die Betreuung und Koordinierung der einige Tausend Menschen, die sich über das Land Brandenburg verteilen und ehrenamtlich mit der Geschichtsforschung befassen, erfolgt seit ihrem Beginn im Jahr 2004 auf private Initiative und durch eine Person. Honoriert wurde dies und die Organisation von jährlich zwei großen Veranstaltungen auf Landesebene mit rund 350 Euro brutto im Monat.

Die ehrenamtlichen Geschichtsforscher benötigen:

  • Eine Person oder einen Arbeitsbereich im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, die bzw. der sich ausschließlich mit ihren Belangen befasst. Inhaltlich würde diese Stelle zum Arbeitsbereich 33, Museen, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Erinnerungskultur und Kulturgutschutz, des Ministeriums passen, so steht es auch im Infobrief Nr. 5. Nach reiflicher Überlegung wird jedoch eine Zuordnung zum Arbeitsbereich 35,Archive, Bildende Kunst, Literatur und Soziokultur, als besser angesehen. Sie würde auch die Rolle der Archive aufwerten. Diese sehen die Kommunen vorwiegend als Verwaltungsarchive an und nicht durchgängig sowie grundsätzlich auch als Historisches Archivgut bewahrende Einrichtungen.

  • Die Überarbeitung der für die Kulturarbeit grundlegenden Dokumente des Landes mit dem Ziel der Einordnung der ehrenamtlich betriebenen Geschichtsarbeit in die vom Land verwendete Definition des Begriffs "Kultur".

  • Die Überarbeitung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
    Definition der Verantwortung  der Kommune und ihrer gewählten Organe für die Erforschung, Propagierung und Nutzung der Ortsgeschichte und die  Arbeit mit den Ortschronisten.
    In der Praxis entziehen sich die Kommunalorgane mit dem Hinweis auf ihre politische Neutralität diesen Aufgaben. Die Kommunen werden verwaltet, nicht geleitet. Die ortschronistische Arbeit wird Ehrenamtlern oder Nicht Berufenen überlassen, Finanzen werden in der Regel dafür nicht geplant oder nur in geringen Summen eingesetzt.
    Ergänzung der Kommunalverfassung wie folgt:
    1. Die ehrenamtliche Stellung der Bürgermeister durch hauptamtliche ersetzen.
    2. Erhöhung des Haushalts der Kommunen, Kommunen müssen darüber selbst verfügen und entscheiden können.
    3. Reduzierung des Umfangs und der Formen der Fördermittel auf ein notwendiges Minimum, bei gleichzeitiger Erhöhung des Haushalts  der Kommunen.

  • Verzahnung der ehrenamtlichen Geschichtsarbeit mit der Strategie des Landes auf den Gebieten Tourismus, Marketing und Wirtschaftsförderung sowie Wissenschaft, Bildung und Erziehung.

  • Überarbeitung der Definition "Heimat Brandenburg" (Beispiel: Bayern)

  • Erarbeitung eines Gedenkkonzepts für das Land Brandenburg, dass alle Zeiten seiner Geschichte beachtet und nicht nur die (zum Zwecke von Kampagnen) jeweils als bedeutsam angesehen werden

 

 

 

 
 
 
 
 
 

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