Die Überschrift "Werkzeuge der Geschichtsarbeit" wurde aufgrund ihrer Kürze gewählt. Was die Inhalte auf dieser Seite anbelangt, so hängen sie von den Wünschen derjenigen ab, die hiervon profitieren sollen und für die sie geschaffen wurde.
Urheberrecht
Viele Ortschronistinnen oder Ortschronisten beschäftigt diese Frage immer wieder. Würden sie doch bei einer Abmahnung oder Zahlungsforderung wegen eines Verstoßes mit ihrem Privatvermögen dafür aufkommen müssen. Sie verfügen in ihrer Tätigkeit als ehrenamtlich tätige Geschichtsforscherinnen oder -forscher über keinerlei Rechtsschutz. Und sie würden von denen, für die sie die Forschung betreiben, in einem Streitfall auch keine Unterstützung erhalten.
Bislang gehen alle Geschichtsforscherinnen und -forscher davon aus, dass nichts passieren werde. Aber was, wenn doch?
Grundsätzlich bin ich für Achtung und Beachtung des Urheberrechts. Unabhängig davon, ob es Gesetze gibt.
Aber ich gehe bei einem Verstoß erst einmal davon aus, dass nicht vorsätzlich gehandelt wurde. Wie oft erfuhr ich gestern: "Ich habe dieses oder jenes Foto auch schon benutzt, ohne mir Gedanken darüber zu machen." oder "Ich hatte einfach vergessen nachzufragen, ob ich es verwenden darf."
"Nicht vorsätzlich gehandelt" und "Unschuldsvermutung" sind zwei Dinge, die zu meinem Rechtsverständnis gehören. Und das nicht erst heute oder seit 1990!
Doch leider musste ich auch bei Anfragen an mich antworten, dass es davon abhänge, was bei einem unbewusst erfolgten Urheberrechtsverstoß passiert, wie der jeweilige Fotograf oder die jeweilige Fotografin sich dazu verhält.
Doch wie verhält man sich als von einer Forderung Betroffene oder Betroffener? Ich habe darauf keine Antwort.
Ich gehe auch mal davon aus, dass die überwiegende Mehrzahl nicht einer journalistischen Berufsorganisation angehört, die Rechtsschutz bietet, oder keine private Rechtsschutzversicherung für das Gebiet Medienrecht besitzt.
Sind sie deshalb vogelfrei?
Die letzte Frage sollten oder müssten die offiziellen Stellen des Kulturministeriums beantworten. Aber interessieren sie sich dafür überhaupt?
Erfassung aller ehrenamtlich für die Erforschung der Geschichte Brandenburgs im Land Brandenburg tätigen Personen
Es gibt eine sehr große Zahl von Personen - Frauen und Männer, Kinder und Jugendliche -, die sich in ihrer Freizeit mit der Geschichte Brandenburgs befassen. Sie sind als Ortschronistinnen bzw. Ortschronisten tätig, als Heimatforscherinnen bzw. Heimatforscher als ehrenamtliche Denkmalpflegerinnen bzw. Denkmalpfleger, zum Teil offiziell berufen oder sich als berufen fühlend.
Sehr viele von ihnen sind bekannt, aber noch mehr bislang unentdeckt, leider.
Das soll nun geändert werden. Wobei der hier zu findende Erfassungsbogen helfen soll. Bitte ihn ausfüllen und an folgende Adresse zurücksenden:
Das Dokument bitte herunterladen und mit einem Pdf-Programm bearbeiten! Umlaute bitte in dieser Form eintragen: ae, oe, ue.
Hinweis: Der Schutz der in den Erfassungsbogen eingetragenen Daten wird durch die GeschichtsManufaktur Potsdam gewährleistet.
Geschichtslandschaft Brandenburg
Die Internetseite mit dem Titel "Geschichtslandschaft Brandenburg" existiert seit 2006 und ist der ausführlichste Überblick über die auf dem Gebiet der Geschichtsforschung und -popularisierung entwickelten Aktivitäten, sowohl der institutionellen Forschung als auch der ehrenamtlichen. Die Seite wird kontinuierlich überarbeitet, wofür nicht auf Zuarbeiten durch Behörden des Landes Brandenburg zurückgegriffen werden kann. Die Suche erfolgt gewissermaßen "per Hand", d. h. in Form der Sichtung der Internetpräsentationen aller Gemeinden des Landes Brandenburg. Hinzu kommen Informationen von vor Ort tätigen Ehrenamtlern.
Die Folge dieser Arbeitsweise ist, dass es zu Fehler kommen kann, obwohl größte Sorgfalt an den Tag gelegt wird.
Die auf dieser Plattform erfassten Heimat- und Geschichtsvereine sowie Einrichtungen des Landes Brandenburg profitieren davon, dass sie schneller gefunden werden können. Einen Link zu der Seite gibt es auf der offiziellen Wikipedia-Seite über das Land Brandenburg, sowohl in deren deutscher Fassung als auch auf verschiedenen fremdsprachig verfassten Versionen.
Satzung für Ortschronistinnen und Ortschronisten
Wer ist Ortschronist bzw. Ortschronistin und wer nicht? Müssen er oder sie berufen sein oder kann sich jede dazu berufen fühlende und dafür auch etwas leistende Person mit dieser Bezeichnung versehen?
Das sind die am meisten gestellten Fragen, wenn sich Menschen an die Erforschung der Geschichte ihres Ortes, ihrer Region oder des Landes, in dem sie leben, heran wagen. Für die Geschichtsmanufaktur Potsdam, die sich seit 2004 der Arbeit mit diesem Personenkreis verschrieben hat, sind alle gleich.
Wichtig ist: Ihr Wunsch, einen Beitrag zur Erforschung der Geschichte und zur Verbreitung der Ergebnisse leisten zu wollen.
Auf den untersten Ebenen der kommunalen Strukturen leisten diese Arbeit sehr oft Heimat- und Geschichtsvereine. Wo das nicht der Fall ist, könnte es sein, dass Ortschronistinnen und Ortschronisten die Lücke füllen. Im Idealfall sind von der jeweiligen Gemeindevertretung offiziell dazu berufen und im Idealfall erhalten sie für ihre Tätigkeit eine finanzielle Unterstützung. Überwiegend ist das jedoch nicht der Fall!
Die rechtliche Situation ist das Hauptproblem, wenn es um eine mögliche Berufung geht. Es gibt dafür keine allgemeinverbindlichen Regelungen seitens des eigentlich dafür zuständigen Kulturministeriums des Landes. Vor verschiedenen Gemeinden erlassene und durch sie im Internet veröffentlichte Satzungen finden Sie in dieser Zusammenstellung.
MUSTERSATZUNG für Orts/Stadtchronisten
Förderinstrumente für die ehrenamtliche Geschichtsarbeit
Es gibt keine Förderinstrumente des Landes Brandenburg speziell für diesen Sachbereich. Der sich aktuell in der Diskussion befindende Koalitionsvertrag für die neue Landesregierung enthält eine Aussage, dass sich diesbezüglich etwas tun soll. Liegen konkrete Ergebnisse vor, wird auf dieser Seite darauf eingegangen.