Brandenburgische Landesbibliothek

Die Brandenburgische Landesbibliothek wurde 1922 als „Wissenschaftliche Zentralbücherei der Provinzialverwaltung Brandenburg“ gegründet. Ihr Standort befand sich in Berlin, in der Matthäikirchstraße.
Sie entstand auf Anregung des Landtages und sollte der beruflichen und allgemeinen Weiterbildung der Beamten der Provinzialverwaltung dienen.

"Den Grundstock von 6.430 Bdn. erschloß ein Alphabetischer und ein Systematischer Zettelkatalog. Später wurde auch heimatkundliches Schrifttum der Mark Brandenburg angeschafft und die Bibliothek weiteren Benutzerkreisen zugänglich gemacht. Ihr ist das 1935 erworbene Theodor-Fontane-Archiv angegliedert worden. Durch Erwerbung einschlägiger Literatur erhöhte sich der Buchbestand auf fast 100.000 Bde. im Jahre 1944."

1939 zog die Provinzialverwaltung von Berlin-Charlottenburg nach Potsdam. Mit ihr auch die Bibliothek. Deren Bestände wurden während des Krieges an verschiedene Orte Brandenburgs ausgelagert. Erhalten blieb nur ein Bestand im Umfang von 25.000 Bänden, der im Gebäude der Provinzialverwaltung in Potsdam verblieb.

Die Landesbibliothek nach 1945

Nach dem Ende der Kampfhandlungen wurden nicht nur die Verwaltungsbehörden reaktiviert, sondern auch Bemühungen für die Wiederbelebung des Bibliothekswesens entwickelt.
Bereits am 11. August 1945 waren alle im Land Brandenburg ansässigen Verlage von der Abteilung Archiv- und Büchereiangelegenheiten der Brandenburgischen Provinzialverwaltung zur Ablieferung von Belegexemplaren an die "Wissenschaftliche Zentralbücherei der Provinzialverwaltung" verpflichtet worden.
Im September 1945 sah die damalige Landesregierung die Notwendigkeit, eine Landesbibliothek als zentrale Institution für das Land Brandenburg zu schaffen.

"Diese sollte der Forschung und Lehre dienen, aber auch allgemeine Bildungsaufgaben erfüllen. Sie sollte eine möglichst lückenlose Sammlung der brandenburgischen Literatur einschließlich der Werke der dort beheimateten Autoren anlegen."

Am 1. Dezember 1946 nahm die Landesbücherei Brandenburg ihre Tätigkeit auf. Ihr Sitz befand sich in Potsdam, Alte Zauche 67, Haus 11. Unter der gleichen Adresse war auch die Bibliothek der Landeshochschule Brandenburg zu finden, geleitet von Verwaltungsdirektor Richter. Später erhielt sie die Bezeichnung Brandenburgische Landesbibliothek.

Die Bibliothek vergrößerte ihren Bestand zwischen 1947 und 1950 durch die Übernahme von sichergestelltem Bibliotheksgut unterschiedlichster Herkunft aus dem damaligen Land Brandenburg. Rund 45 Prozent der Bücher stammte aus ehemaligen Schloss- und Gutsbibliotheken. Und war im Zuge der Bodenreform ihren Besitzern durch Enteignung weggenommen worden.

"Erwähnenswert sind übernommene Teilbestände von zwei bedeutenden Bibliotheken: der des Staatskanzlers Karl August von Hardenberg (1750-1822) mit überwiegend französischsprachiger Literatur und Werken zu Staat, recht und Zeitgeschichte zwischen 1718 und 1815, und der Bibliothek des Landschaftsgestalters und Schriftstellers Hermann Ludwig Fürst von Pückler (1785-1871). Die wesentlichen Bestandteile der Sammlung von Pückler - vorwiegend aus dem 18. Jh. - sind in französischer, deutscher und lateinischer Sprache abgefaßte Werke aus allen Wissensgebieten. Übernommen wurde auch Literatur, die für den Aufbau der Volksbüchereien ungeeignet erschien. Die Gesamtzahl dieser Bestände läßt sich auf Grund unvollständiger Unterlagen und durch ständige Zu- und Abgänge nur schätzen (ca. 100.000 Bde)."

Ab 1947 erfolgte die Bestandsvermehrung darüber hinaus vor allem durch Kauf von Büchern, auch aus Privatbesitz. Damit ließen sich Bestandslücken schließen. Aber zugleich war der Bestand selbst, aufgrund der Quellen, aus denen er sich gebildet hatte, sehr heterogen. Das betraf sowohl die sprachliche Zusammensetzung als auch die zeitliche und inhaltliche. Ein Teil davon war für eine Landesbibliothek weniger brauchbar. Bildete später aber den Bestand für eine öffentliche Bibliothek.

Im Oktober 1948 wurde die Brandenburgische Landeshochschule gegründet. Unter dem Namen "Brandenburgische Landes- und Hochschulbibliothek" übernahm die Landesbibliothek nun auch die Funktion einer Hochschulbibliothek. Die am 2. Mai 1950 mit einem für die Ausleihe geeigneten und in Katalogen erfassten Bestand von rund 100.000 Bänden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.
1951 erfolgte die Umbenennung der Landeshochschule in "Pädagogische Hochschule". Das hatte auch Auswirkungen auf die Erwerbung neuer Bücher. So wurde u.a. ab 1956 verstärkt pädagogische Literatur angekauft. Tauschbeziehungen mit anderen Bibliotheken entwickelten sich.
Am 31. Dezember 1968 verfügte die "Brandenburgische Landes- und Hochschulbibliothek" über einen Gesamtbestand von 282.167 Bänden und 1.230 laufend gehaltenen Zeitschriften.

Die Landesbibliothek ab 1969

Am 1. Januar 1969 wurde die wissenschaftliche "Brandenburgische Landes- und Hochschulbibliothek" mit der öffentlichen Stadt- und Bezirksbibliothek fusioniert. Diese neue Bibliothek erhielt den Namen "Wissenschaftliche Allgemeinbibliothek des Bezirkes Potsdam (WAB)". Die Zusammensetzung der Buchbestände  war aufgrund der Entwicklungsgeschichte beider Bibliotheken sehr unterschiedlich. Die Bestände der Landes- und Hochschulbibliothek bildeten aber eine gute Grundlage für den Ausbau des Bestandes zur Geschichte Brandenburgs. 1974 zog die WAB in den Neubau am Platz der Einheit. Der allgemeine Bestand der Bibliothek erweitert und aktualisiert mit neuerer belletristischer, Fach- und Sachliteratur. 1978 bekam die WAB zusätzlich die Aufgabe einer medizinischen Fachbibliothek für den Bezirk Potsdam übertragen.
Der Bestand an brandenburgischer Literatur erweiterte sich 1979 mit der Übernahme eines Großteils der Bibliothek des Heimatforschers Rudolph Schmidt (1875-1943) aus Eberswalde. Er hatte eine umfangreiche Bibliothek zur brandenburgischen Orts- und Heimatgeschichte einschließlich Berlin, Altmark und der ehemaligen Neumark aufgebaut.

Die Landesbibliothek ab 1990

Im Dezember 1991 verfügte die WAB über einen Bestand von 787.066 sogenannten bibliographischen Einheiten. 28.161 waren vor 1900 erschienen. Sammelschriften, vor wiegend aus dem 18. Jahrhundert, wurden jeweils als eine Einheit gezählt.
1994 erwarb die Bibliothek eine Gottfried-Benn-Sammlung von Fritz Wüllner aus Sandhausen bei Heidelberg.

 Am 2. November 1992 erhielt die Bibliothek den Status einer Stadt- und Landesbibliothek (SLB).
Die Landesbibliothek bekam den Bestand den regionalkundlichen Bestand der vorherigen WAB ("Brandenburgica") rund 35.000 Einheiten übertragen. Hinzu kamen 8.000 biographische Nachweise sowie eine Bildkartei mit über 2.000 Aufnahmen sowie eine umfangreiche Postkartensammlung. Der historische Bestand hat einen Umfang von 3.430 Monographien und 92 Zeitschriften.

Der Gründungsakt wurde in einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Pohl (BÜ 90) im Landtag Brandenburg vom 11.11.1992 dokumentiert:

Das Kabinett hat am 08.09.1992 einem Entwurf zugestimmt, der die Weiterführung der bisherigen WAB Potsdam als "Stadt- und Landesbibliothek Potsdam" vorsieht. Die Bibliothek bleibt eine Einrichtung der Stadt Potsdam, eine integrierte Abteilung "Landesaufgaben" wird die landesbibliothekarischen Funktionen wahrnehmen. Eine Vereinbarung zwischen dem Land Brandenburg, vertreten durch den Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur, und der Stadt Potsdam regelt die Einzelheiten zum Betrieb der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam.

Am 19. Dezember 2017 beantwortete die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Martina Münch, eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Steeven Bretz wie folgt:

Die Stadt- und Landesbibliothek Potsdam (SLB) nimmt die landesbibliothekarischen Aufgaben in hoher Qualität für das Land Brandenburg wahr. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Betreuung der regionalkundlichen Sammlung "Brandenburgica", die Entgegennahme und weitere Bearbeitung von Pflichtexemplaren und die Erstellung und Publikation der Landesbibliographie. ... Die Stadt Potsdam erhält ... zweckgebunden für Personal- und Sachausgaben zur Wahrnehmung der landesbibliothekarischen Aufgaben durch die SLB auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und der Stadt Potsdam vom 21. Oktober 2003 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 29. November 2017 eine Festbetragsvergütung in Höhe von ... Euro. ... Ebenso wie die Festbetragsvergütung in der bisherigen Höhe ist auch der Aufstockungsbetrag ... zweckgebunden für Personal- und Sachausgaben zur Wahrnehmung der landesbibliothekarischen Aufgaben durch die SLB. Durch die Erhöhung kann ein unabweisbarer nicht gedeckter Bedarf der SLB beim Umgang mit Pflichtexemplaren (Bindung, digital/elektronische Publikationen) und Neuerwerbungen im Zusammenhang mit der regionalkundlichen Sammluing "Brandenburgica" kompensiert werden.

Die Vereinbarung zwischen der Stadt Potsdam und dem Land Brandenburg vom 21. Oktober 2003 ist wie auch die Änderungsvereinbarung vom 29. November 2017 nicht einsehbar. Es stellt sich aber die Frage, ob die Unterstützung der Landesregierung für ihre Landesbibliothek wirklich auf dem erforderlichen Niveau ist. Zweifel müssen da schon angemeldet werden. Vergleicht man nur einmal den Personalbestand bei der Landesbibliothek in Potsdam mit dem der Öffentlichen Wojewodschafts- und Stadtbibliothek in Gorzow Wlkp., vor allem mit deren regionalgeschichtlichem und -wissenschaftlichem Bereich.

Zudem hielt es die Direktorin der SLB Potsdam, die zuständig ist für die Stadtbibliothek und für die Landesbibliothek es auf ihrer Bilanzpressekonferenz am 23. Januar 2020 es nicht für erforderlich, die Arbeit der Landesbibliothek auch nur mit meinem Satz zu erwähnen. Und das wird nicht nur bei ihren öffentlichen Auftritten so wahrgenommen. Hier ist es dringend erforderlich, dass sich da etwas ändert, und erreichen kann und muss dies das Kulturministerium des Landes Brandenburg. Und auch der Förderverein der Bibliothek, der sich für beide (!) Bibliotheken zuständig fühlt, sollte sich zu seiner Landesbibliothek positionieren.

Doch das ist nicht so einfach: weil die Landesbibliothek nur dem Namen nach existiert, aber nicht als selbstständige Einrichtung, zumindest nicht im Haushalstplan des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Und was nicht darin steht, existiert nicht und erhält somit auch keine finanzielle Unterstützung. Das betrifft - um nur mal bei wichtigeren Namen zu bleiben - auch die Brandenburgische Historische Kommission. Einen Haushaltstittel für die "Ehrenamtliche Geschichtsarbeit" gab es vermutlich seit dem Bestehen des Landes Brandenburg nicht. Aber dazu müsste der Landeshaushalt für die jeweiligen Jahre untersucht werden.

Für die Ausführungen zur Geschichte der Landesbibliothek bis 1992 wurde folgende Darstellung ausgewertet bzw. mit Originalzitaten verwendet.
Krause, Friedhild (Hrsg.): Handbuch der Historischen Buchbestände in Deutschland, Bd. 16, Mecklenburg-Vorpommern - bearbeitet von Gerhard Heitz, Brandenburg - bearbeitet von Ina-Maria Treuter, Hildesheim-Zürich-New York 1996, S. 352 ff.

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